Leuchtstofflampen-Verbot 2023 - viel Sparpotenzial beim Licht
Schrittweise tritt im Laufe des Jahres 2023 das Leuchtstofflampen Verbot in Kraft: Schon seit Februar sind Kompaktleuchtstofflampen verboten, im August trifft es T8- und T5-Lampen, im September ziehen Halogen-Pins nach. Die Beleuchtungsindustrie nennt dieses schrittweise Verkaufsverbot "Ausphasung" und bietet alternative Leuchtmittel an.
Die RoHS Richtlinie
Die so geannte "Ausphasung", also das schrittweise Verkaufsverbot von Leuchtmitteln aufgrund strengerer Richtlinien, wird durch die Änderungen der RoHS Richtlinien beschleunigt. RoHS steht für „Restriction of the use of Hazards Substances“, also die Eindämmung von Gefahrenstoffen. Die Verwendung von Quecksilber in Elektro- oder Elektronikgeräten ist grundsätzlich verboten, bisher galten aber Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen mit besonderem Zweck. Diese Ausnahmeregelungen sind geändert worden.
Die Änderungen im Detail
Leuchtmittel | Termin |
Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät) | 25.02.2023 RoHS* |
Ringförmige Leuchtstofflampen | 25.02.2023 RoHS* |
Lineare Leuchtstofflampen T5 | 25.08.2023 RoHS* |
Lineare Leuchtstofflampen T8 | 25.08.2023 RoHS* |
Hochvolt-Halogenlampen (G9) | 01.09.2023 |
Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6, 35) | 01.09.2023 |
Weiterhin zulässige Non-LED-Leuchtmittel (z. B. R7s-Halogenlampen , Hochdruckentladungslampen, Speziallampen) | Ökodesign-Richtlinie |
*Restriction of Hazardous Substances (RoHS) = Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, gemäß EU-Richtlinie 2011/65/EU |
LED-Leuchtmittel als Ersatz
LED-Leuchtmittel haben im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln eine sehr hohe Energieeffizienz, im Vergleich zu Leuchtstoffröhren lassen sich mit LED-Leuchten rund 50 % Energie einsparen. LED-Leuchten haben weitere Vorteile: das Licht flackert nicht, die Leuchten haben eine lange Lebensdauer und die Entsorgung ist unproblematisch.
BEG-Förderung
Investieren Sie mit energiesparenden LED-Lösungen in die Energieeffizienz Ihrer Wohnung oder Ihres Gebäudes und nehmen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch. Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen können einen Antrag stellen, gefördert werden Maßnahmen mit einem Mindestvolumen von 2.000 € (brutto) je Projekt, allerdings ist lediglich Innenbeleuchtung förderfähig.